|
|
 |
|
|
Die private Unfallversicherung ist ein auch Baustein der Absicherung
|
|
und sollte für Kinder und genauso für Erwachsene vorhanden sein. Denn staatliche Hilfeleistungen im Falle eines Unfalls fallen sehr bescheiden aus.
Wenn man sich bei der privaten Unfallversicherung auf das Grundsätzliche, jedoch mit sehr hoher Qualität beschränkt, ist der Aufwand überschaubar und gerechtfertigt.
|
|
Abzuraten ist allerdings von den Produkten, die eine »Beitragsrückgewähr oder Geldanlage« bieten.
|
|
Das Kernstück einer privaten Unfallversicherung ist die Entschädigung bei einer andauernden körperlichen Beeinträchtigung (Invalidität) durch ein Unfallereignis. Hier ist auf eine ausreichende Höhe im Falle einer vollständigen Invalidität zu achten, denn das Geld sollte möglichst ein Leben lang reichen. Eine kleine Summe für den Todesfall sollte mit vereinbart werden, weil diese Summe bei Schwerverletzungen vorab ausgezahlt werden kann.
|
|
So sollte ein hervorragender Vertrag aussehen (Checkliste ).
Mit weniger sollten Sie sich nicht zufrieden geben. Warum auch.
|
|
|
Eine Unfall-Rente ist in vielen Fällen zusätzlich sinnvoll und sollte ein eigenständiges Produkt sein. Sie wird grundsätzlich lebenslang gezahlt. Sie leistet ab einem Invaliditätsgrad von 50% und ist mit einer Inflationsabsicherung ausgestattet. Da sie nur bei Unfallereignissen leistet, kostet sie nur den Bruchteil einer Berufsunfähigkeitsrente.
Oft ist die notwendige Absicherung einer Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder sprengt den finanziellen Rahmen. Hier gilt es, die richtige Mischung zu finden.
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
Wenn überhaupt Rente von der Schülerunfallversicherung oder einer Berufsgenossenschaft gezahlt wird, ist sie sehr gering und muss häufig erst erstritten werden.
»Viele Urteile bis hin zum Bundessozialgericht belegen das.«
Für ein Kind mit 13 Jahren, das durch einen Schul- oder Wegeunfall (Freizeit zählt hier nicht) zu 100% Invalide wird, ist eine Rente von 560 Euro im Monat fällig.
|
|
|