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Das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.04.2007

Für alle Jahrgänge ab 1964 und jünger gilt seit dem 01.01.2008 die Regelaltersrente mit 67 Jahren. Das Gesetz sieht die schrittweise Anhebung des Renteneintritts ab 2012 vor.
Es beginnt mit dem Jahrgang 1947 mit einer Verlängerung um einen Monat.
Der Jahrgang 1958 hat dann bereits ein Renteneintrittsalter von 66 Jahren erreicht.

Wie sich die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre genau auswirkt und weitere Informationen dazu, stellt die »Deutsche-Rentenversicherung-Bund« (DRV) zur Verfügung.
Sie finden dort auch die Angaben wann Sie frühestens vorzeitig in Rente gehen dürfen und die entsprechenden Abschläge dazu.

Rente mit 67 Jahren bedeutet natürlich auch eine Absenkung der zu erwartenden Rente.
Es gibt viele Möglichkeiten eine private Altersversorgung aufzubauen. Man sollte sich aber nicht nur für eine Form entscheiden. Eine private Rentenversicherung sollte aber dabei sein.

Wie das bei Ihnen sinnvoll umzusetzen ist, bespreche ich gerne persönlich mit Ihnen.

Wichtig ist nur eins dabei. So frühzeitig wie möglich mit dem Sparen beginnen.

 

Eine weitere Übersicht des BMAS
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Bild: Symbol Adobe pdf

Bei der Entscheidung für eine Versicherung spielt nicht die Wahrscheinlichkeit eine Rolle, sondern nur die Tragbarkeit der Folgen.