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Die Rechtsschutzversicherung wurde früher als nicht so wichtig angesehen.
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Das hat sich in den letzten Jahren deutlich geändert. Seit dem 1. Juli 2004, als das »Kostenrechts-Modernisierungsgesetz« eingeführt wurde, müssen die Gerichtskosten nicht nur in der 1. Instanz, sondern auch in der 2. und 3. Instanz pauschal vorgestreckt werden. Zudem wurde für die Rechtsanwälte das »Rechtsanwaltsvergütungsgesetz« (RVG) mit höheren Gebühren eingeführt und es wird auch jedes Jahr mehr gestritten.
Wer also keine Rechtsschutzversicherung hat, wird vielleicht eine Auseinandersetzung noch mehr als bisher scheuen, da das Kostenrisiko enorm ist. Aus dem Streitwert ergeben sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Dazu kommen vielleicht noch Sachverständigengutachten und Zeugengelder.
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Allerdings darf von der Rechtsschutzversicherung nicht erwartet werden, dass jeder Rechtsstreit bezahlt wird. Es gibt Rechtsbereiche die auch diese Versicherung nicht umfasst.
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Der Verkehrsrechtsschutz als Basisversicherung sollte mindestens sein. Denn diese Rechtsschutzform ist nicht nur auf das eigene Auto oder Motorrad begrenzt. Versicherungsschutz besteht auch, wenn ein Leih-/Mietwagen benutzt wird. Sind Sie als Fußgänger, Radfahrer oder als Fahrgast eines öffentlichen Verkehrsmittels unterwegs, gilt die Versicherung ebenfalls.
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In der heutigen Zeit ist sicher auch ein Rechtsschutz für das Arbeitsrecht von großer Bedeutung. Diesen gibt es jedoch nicht alleine, sondern nur als Paket.
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Durch Selbstbeteiligungen (SB) sind die maximalen Kosten überschaubar. Es ist sicher besser, ein sehr gutes Rechtsschutzpaket mit z.B. 400 Euro SB zu haben, als gar keine Versicherung. Brauchen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nicht, so verringert sich die SB Jahr für Jahr bis auf 0 Euro.
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Es gibt in der Rechtsschutzversicherung sehr differenzierte Produkte für die verschiedensten Berufsgruppen, auch für Senioren oder den öffentlichen Dienst.
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