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Wer darf eigentlich in die private Krankenversicherung wechseln?

Das sind Angestellte und Arbeiter die 2012 mehr als 50.850 Euro brutto im Jahr verdienen (4.237,50 Euro monatlich).
Das ist die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).

Für Selbstständige/Freiberufler und beihilfeberechtigte Personen gilt diese Einkommensgrenze nicht. Sie dürfen sich auch mit einem niedrigeren Einkommen privat versichern.

Wenn Sie zu einem dieser Personenkreise gehören, sollten wir uns unterhalten. In welchem der beiden Systeme man besser versichert sein sollte, ist seit Jahrzehnten ein beliebtes Streitthema.

Fakt ist: Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen Sie die »Reformen« die sich die jeweilige Regierung ausdenkt, mitmachen. Das hat in den vergangenen Jahrzehnten zu weniger Leistungen, mehr Bürokratie und Selbstbeteiligungen und dennoch höheren Beiträgen geführt.
Die private Krankenversicherung (PKV) hingegen leistet immer noch das, was vertraglich zugesichert wurde, ohne Leistungskürzung.
Natürlich sind auch in der PKV die Beiträge gestiegen.
Denn die enorme Steigerung der Gesundheitskosten und die demographische Entwicklung treffen natürlich beide Systeme.

Doch wie sieht es im Rentenalter aus?

Wie das Gesundheitssystem in 20 Jahren aussieht, weiß niemand

Fakt ist: Rentner in der GKV müssen seit über 25 Jahren ebenfalls Beiträge bezahlen. Der freiwillig versicherte Rentner zahlt inzwischen den normalen Beitragssatz und nicht selten den Höchstbeitrag, da dieser Personenkreis neben der staatlichen Rente auch für andere Einkünfte volle Beiträge zahlen muss. Dazu zählt auch in vollem Umfang eine private Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersversorgung.
Detailinformationen kann man bei der »Deutsche Rentenversicherung« nachlesen.

Rentner in der PKV zahlen nur den Beitrag für den gewählten individuellen Tarif. Wie hoch die gesamten Einkünfte sind, spielt dabei keine Rolle.
Der Beitrag richtet sich, wie auch während des aktiven Arbeitslebens, nach der Art der vereinbarten Leistungen.

Im Rentenalter stehen deshalb die Leistungsvorteile weiter zur Verfügung.

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Neuregelung zum 31.12.2010

Arbeitnehmer werden wieder mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in dem ihr Gehalt die JAEG übersteigt und sofern ihr Gehalt voraussichtlich auch im Folgejahr über der JAEG liegen wird.

Berufsanfänger mit einem Gehalt über der JAEG können sich bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung im Inland sofort privat versichern. Diese Regelung tritt am 02.01.2011 in Kraft.

 

Der Beitrag der Arbeitgeber zum Gesundheitsfonds wird ab 2011 dauerhaft auf 7,3 % festgesetzt.
Der Rest zum Gesamtbeitrag ist alleine durch die Arbeitnehmer zu tragen.

 

Bei der Entscheidung für eine Versicherung spielt nicht die Wahrscheinlichkeit eine Rolle, sondern nur die Tragbarkeit der Folgen.