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Was erwartet Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit (BU)?

Bereits seit 2001 gibt es diesen Begriff im staatlichen System nicht mehr. Die BU wurde durch die »Erwerbsminderungsrente« (EMR) abgelöst.

Die EMR gilt für jeden der nach dem 01.01.1961 geboren ist und wird immer nur befristet gewährt. Es kommt dabei nicht mehr darauf an welchen Beruf Sie ausüben, welche soziale Stellung Sie sich erworben haben oder was Sie einmal studiert haben.
Entscheidend ist nur noch ob Sie arbeitsfähig sind, egal in welchem Beruf.

Es gibt nach der täglichen Arbeitsfähigkeit 3 Stufen der EMR:

Rotpunkt Über 6 Stunden = keine Rente

Orangepunkt Mehr als 3 Stunden und weniger als 6 Stunden = 50% Rente

Orangepunkt Weniger als 3 Stunden = volle Rente

» Das bedeutet in der Regel, dass Sie keine Rente mehr erhalten, sofern Sie noch irgendwie arbeiten können «

Sind Sie vor dem 01.01.1961 geboren, trifft Sie das Gesetz aber auch. Sie können im Falle einer Berufsunfähigkeit eine halbe EMR erhalten. Gegenüber der früheren Regelung bis Ende 2000 bedeutet dies jedoch eine um ca. 25% niedrigere Rente!

Was aber tun, wenn die Gesundheit keinen Vertrag mehr (evtl. nur zu erschwerten Bedingungen) ermöglicht oder Sie aufgrund des Alters sehr hohe Beiträge zahlen müssten.

In diesen Fällen kann eine Absicherung über eine Unfall-Rente realisiert werden. Diese Versicherungsform ist aber auch in anderen beruflichen Situationen sinnvoll.

 

Zitat (Quelle: Focus Online):

„Die Berufsunfähigkeits-Versicherung ist ein Muss für jeden, der auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist“, betont Hedwig Telkamp, Versicherungsexpertin bei der bayerischen Verbraucherzentrale.

Bei der Entscheidung für eine Versicherung spielt nicht die Wahrscheinlichkeit eine Rolle, sondern nur die Tragbarkeit der Folgen.